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   VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20   

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VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20 (https://dejure.org/2020,37557)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30.10.2020 - 5 K 3403/20 (https://dejure.org/2020,37557)
VG Freiburg, Entscheidung vom 30. Oktober 2020 - 5 K 3403/20 (https://dejure.org/2020,37557)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.04.2020 - 1 S 925/20

    Einstweilige Anordnung im Normenkontrollverfahren betreffend die Untersagung des

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20
    Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Bestimmung und dem Willen des Gesetzgebers ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG auch zu Maßnahmen gegenüber Nichtstörern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.05.2020 - 1 S 1244/20 -, juris Rn 16, und v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.10.2020 - 1 S 3156/20

    Verbot der Beherbergung von Gästen während der Corona-Pandemie

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20
    Das ist ein legitimes Ziel (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 15.10.2020 - 1 S 3156/20 -, juris Rn. 26), das auch der Antragsteller nicht in Frage stellt.
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2020 - 1 S 1244/20

    Frage, ob die Untersagung des Betriebs zu einem Entschädigungsanspruch nach § 56

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20
    Nach Wortlaut, Sinn und Zweck der Bestimmung und dem Willen des Gesetzgebers ermächtigt § 28 Abs. 1 IfSG auch zu Maßnahmen gegenüber Nichtstörern (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 07.05.2020 - 1 S 1244/20 -, juris Rn 16, und v. 09.04.2020 - 1 S 925/20 -, juris Rn. 33).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.10.2020 - 1 S 3201/20

    Corona-Krise; Maskenpflicht im Schulunterricht gemäß CoronaVSchulV BW 6; Fassung:

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20
    Nach den seit Mitte März 2020 andauernden Beschränkungsmaßnahmen und einer zunächst merklichen Abnahme der Infektionsgeschwindigkeit besteht derzeit wieder die Gefahr, dass ohne weitere Maßnahmen die inzwischen wieder deutlich erhöhte Infektionsgeschwindigkeit sehr schnell weiter zunimmt, die zur Zeit noch in Grenzen bestehenden Steuerungsmittel wie behördliche Kontaktnachverfolgungen wegfallen und in der Folge zu einer Überlastung des Gesundheitswesen kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 22.10.2020 - 1 S 3201/20 -, juris Rn. 64 m.w.N.).
  • VG Freiburg, 26.10.2020 - 3 K 3340/20

    Eilantrag gegen Maskenpflicht in der Fußgängerzone von Tuttlingen erfolglos

    Auszug aus VG Freiburg, 30.10.2020 - 5 K 3403/20
    Mit dem Vorbringen, der Antragsgegner habe die Maskenpflicht auf Zeiträume beschränken müssen, bei denen die Gefahr bestehe, dass ein Abstand von 1, 5 m nicht eingehalten werde, ist eine Verletzung eigener Rechte nicht dargelegt, sodass auch unter diesem Gesichtspunkt der Erfolg seines Widerspruchs jedenfalls nicht überwiegend wahrscheinlich ist (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 26.10.2020 - 3 K 3340/20 -).
  • VG Freiburg, 15.01.2021 - 4 K 6/21

    Coronapandemie: Prozesskostenhilfe bewilligt für Klage gegen Maskenpflicht in

    Soweit dem der Antragsgegner im Anschluss an eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem ähnlichen Verfahren (Beschl. v. 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris, Rn. 3) entgegenhält, die Antragsteller, die nicht in dem Geltungsbereich der Allgemeinverfügung wohnen, hätten nicht konkret dargelegt, dass sie beabsichtigten, diesen vor Außerkrafttreten der Allgemeinverfügung zu betreten, vermag dem die Kammer nicht zu folgen (vgl., zur Anfechtung von Verkehrszeichen, BVerwG, Urt. v. 21.08.2003 - 3 C 15.03 -, juris, Rn. 15 ff.); denn die Kammer hält es auch ohne nähere Darlegung der Antragsteller ohne Weiteres für möglich, dass diese, die durch die öffentliche Bekanntmachung der Allgemeinverfügung von dieser Kenntnis erlangt haben und nur etwa 2 km von der Innenstadt von Freiburg entfernt wohnen, bis zum Ablauf der Allgemeinverfügung sich entschließen könnten, sich in die Innenstadt von Freiburg zu begeben, sei es für Besorgungen, für Behördengänge oder etwa für die Inanspruchnahme von bestimmten Dienstleistungen, welche nach der geltenden Corona-Verordnung weiter angeboten werden dürfen.

    Der Anwendung dieser Vorschriften steht voraussichtlich nicht entgegen, dass die in § 3 Abs. 1 Nr. 6 Corona-VO in der Fassung vom 15.12.2020 (bzw. vom 11.01.2021) geregelte Verpflichtung, eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung u.a. innerhalb von Fußgängerbereichen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 4c StrG zu tragen, gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 9 Corona-VO dann nicht besteht, wenn ein Abstand von 1, 5 m zu weiteren Personen sicher eingehalten werden kann; denn gemäß § 20 Abs. 1 Corona-VO bleibt das Recht der zuständigen Behörden, weitergehende Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen zu erlassen, von dieser Verordnung unberührt (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris, Rn. 6).

    Die Voraussetzungen von § 28 Abs. 1 mit § 28a Abs. 1 Nr. 2 IfSG lagen angesichts der Entwicklung der epidemischen Lage im Jahr 2020 (vgl. VG Freiburg, Urt. v. 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris, Rn. 8 ff.).

    Soweit Verwaltungsgerichte vereinzelt die Erforderlichkeit einer von der Einhaltung eines Mindestabstandes unabhängigen Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Fußgängerbereichen in Zweifel gezogen haben (vgl. VG Karlsruhe, Beschl. v. 26.10.2020 - 7 K 4209/20 -, juris, Rn. 11, 12; VG Stuttgart, Beschl. v. 10.11.2020 - 16 K 5206/20 -, juris, Rn. 44 ff., offen gelassen bei VG Regensburg, Beschl. v. 18.11.2020 - RN 14 S 20.2756 -, juris, Rn. 64), vermag dem die Kammer mit der deutlichen Mehrzahl der veröffentlichten einschlägigen Entscheidungen anderer Verwaltungsgerichte nicht zu folgen (wie auch VG Freiburg, Beschl. v. 26.10.2020 - 3 K 3340/20 -, juris, Rn. 12; VG Freiburg, Beschl. .v. 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris, Rn. 13; VG Gera, Beschl. v. 01.12.2020 - 3 E 1801/20 -, juris, Rn. 37 ff.; VG Düsseldorf, Beschl. v. 18.11.2020 - 29 L 2277/20 -, juris, Rn. 58, allerdings unter Hinweis auf den dort auch zeitlich beschränkten Geltungsbereich; VG Neustadt, Beschl. 05.11.2020 - 5 L 958/20.NW -, juris, Rn. 21).

    Damit wird dem Wortlaut von Nr. 1a der Allgemeinverfügung nach die dort angeordnete allgemeine Maskenpflicht wohl gerade nicht auf die gesamte Innenstadt erstreckt, sondern nur auf die dort vorhandenen straßenrechtlich begründeten Fußgängerzonen; in diesem Sinn hat das Verwaltungsgericht schon die Vorläuferfassung der angefochtenen Allgemeinverfügung verstanden (vgl. VG Freiburg, Beschl. v. 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris, Rn. 14: "... die Fußgängerbereiche der Freiburger Innenstadt ...").

  • VG Freiburg, 21.07.2021 - 4 K 2188/21

    Allgemeinverfügung über ein Glasverbot bei öffentlichen Feiern

    Dass sie dies konkreter vortragen müssten (vgl. zum Fall einer aus Gründen des Infektionsschutzes durch Allgemeinverfügung angeordneten Maskenpflicht in der Innenstadt, VG Freiburg, Beschl. v. 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris Rn. 3; Beschl. v. 15.01.2021 - 4 K 6/21 -, juris Rn. 8), nimmt die Kammer nicht an.
  • VG Freiburg, 19.05.2022 - 4 K 689/21

    Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung im Internet - Corona: Abstandsunabhängige

    Dies zugrunde gelegt war die Regelung nach § 3 Abs. 1 Nr. 6 i.V.m. Abs. 2 Nr. 9 Corona-Verordnung a.F., wonach in Fußgängerbereichen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden musste, sofern ein Abstand von 1, 5 Metern zu weiteren Personen nicht sicher eingehalten werden konnte, kein eindeutig gleich geeignetes Mittel (vgl. bereits VG Freiburg, Beschluss vom 26.10.2020 - 3 K 3340/20 -, juris Rn. 12, und Beschluss vom 30.10.2020 - 5 K 3403/20 -, juris Rn. 13; ebenso - zu den jeweiligen Landesverordnungen - VG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.10.2020 - 1 B 126/20 -, juris Rn. 11; VG Osnabrück, Beschluss vom 29.10.2020 - 3 B 77/20 -, juris Rn. 29; VG Neustadt, Beschluss vom 05.11.2020 - 5 L 958/20.NW -, juris Rn. 21; VG Frankfurt, Beschluss vom 09.11.2020 - 5 L 2944/20.F -, juris Rn. 37; VG Düsseldorf, Beschluss vom 18.11.2020 - 29 L 2277/20 -, juris Rn. 58; VG Gera, Beschluss vom 01.12.2020 - 3 E 1801/20 -, juris Rn. 37ff.; a.A. VG Karlsruhe, Beschluss vom 26.10.2020 - 7 K 4209/20 -, juris Rn. 11; VG Stuttgart, Beschluss vom 10.11.2020 - 16 K 5206/20 -, juris Rn. 45ff.).
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